JAEG !
Für alle Einwohner von Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Diese erlischt jedoch, wenn man ein bestimmtes Einkommen übersteigt. Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt für 2011 bei 49.500 Euro.
Ab diesem Einkommen steht es den Einwohnern frei, ob sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder ob sie in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Dies gilt allerdings nur für Angestellte. Wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist, kann jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln.
Auch erwerbslosen Einwohnern steht es unter bestimmten Umständen zu, eine private Krankenversicherung zu nutzen. Beamte und Beamtenanwärter sowie Richter, Ärzte und Soldaten können ebenfalls in eine private Krankenversicherung wechseln.
Nicht verwechselt werden darf diese Jahresarbeitsentgeltgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist wichtig für die gesetzliche Sozialversicherung, die die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung beinhaltet. Dort gibt es einen Höchstbeitrag der maximalerhoben werden darf, egal wie hoch das Einkommen ist.